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ESBG lehnt Widerspruch des ETC ab –
16.12.2006 | 14:14 Uhr von
Revision wird geprüft
Am Freitagmittag wurde der Spielabbruch im Spiel EHC Wolfsburg gegen den ETC Crimmitschau vom 05.11.2006 in München vor dem zuständigen Sportgericht verhandelt. In der 33. Spielminute konnte eine zerbrochene Sicherheitsglasscheibe nicht ersetzt werden. Der ETC Crimmitschau hatte gegen die Entscheidung der ESBG das Spiel neu anzusetzen Widerspruch eingelegt, welcher am gestrigen Nachmittag abgelehnt wurde.

Gestützt wurde diese Entscheidung laut dem Rechtsvertreter des ETC Crimmitschau Pierre Donath-Franke auf ein Schreiben der Stadtwerke Wolfsburg, welche das nicht vorhanden sein einer Ersatzscheibe mit einer 10tägigen Lieferzeit begründet.
Laut Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke wird von Seiten des ETC Crimmitschau, nach Erhalt des ordnungsgemäßen Protokolls und der Begründung der Entscheidung die Möglichkeit für eine Revision geprüft, denn nach wie vor sieht Donath-Franke den ETC auf Grund folgender drei Punkte im Recht:

1.) Der Heimverein ist als Ausrichter der Spiele verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Spielablauf. Wenn auf Grundlage des Schreibens des EHC Wolfsburg bekannt ist, dass Ersatzscheiben eine Lieferzeit von 10 Tagen haben, hätte man von Seiten der Verantwortlichen bereits am 24.Oktober Ersatz bestellen müssen, da einen Tag vorher bei einem Spiel einer Hobbymannschaft bereits die erste der drei vorrätigen Scheiben zu Bruch gegangen war. Vor allem da man davon ausgehen muss, dass innerhalb einer 10tägigen Lieferspanne drei Spiele der Asstel-Bundesliga absolviert werden können, bei denen nicht auszuschließen sei, dass ebenfalls Scheiben zu Bruch gehen könnten.

2.) Nach Aussagen der Verantwortlichen des EHC Wolfsburg in Person von Herrn Schumacher, war es den Verantwortlichen des Stadions möglich noch in der Nacht vom 05. zum 06.11.2006 eine „normale“ Makrolon Plexiglasscheibe, wie auch im Sahnpark Crimmitschau an der Bande, zu besorgen und entsprechend einzupassen. Denn bereits am nächsten Morgen trainierte die Wolfsburger Mannschaft wieder ungehindert in der Eishalle. Dies hätte jedoch nach Auffassung des ETC Crimmitschau bereits am 31.Oktober 2006 als vorübergehende Notmaßnahem in Betracht gezogen werden können, denn zu besagtem Termin brach im Spiel Wolfsburg gegen Kassel die zweite der drei Reservescheiben. Darüber hinaus hätte man selbst am 05.11.2006 nach dem Glasbruch im Warmlaufen des ETC-Spiels diese Variante vorsorglich umsetzen können, denn bis zum Bruch der Scheibe in der 33 Minute waren 2 Stunden Zeit diese Maßnahme zu organisieren, im Sinne eines ungehinderten Spielablaufes.

3.) Die Frage bezüglich der zu treffenden Sorgfaltsmaßnahmen der Spielausrichter scheint mit der Ansetzung eines Wiederholungsspiels deutlich entschärft, denn Nachlässigkeiten diesbezüglich führen damit zu keiner Bestrafung. Möglichkeiten der Spielmanipulation werden somit ebenfalls Türen geöffnet, was die Tragweite der Entscheidung erhöht.

„Ich musste heute leider lernen, dass ich von einer Verbandsgerichtsbarkeit nicht erwarten kann, was ich von staatlichen und unabhängigen Gerichten gewohnt bin“, beurteilte Rechtsanwalt Donath-Franke das Verfahren auf der Pressekonferenz nach dem Sachsenderby. Dabei zeigte er sich vor allem darüber verwundert, dass gerade Einspruchsgegner, Oliver Seeliger (Geschäftsführer der ESBG) nicht bis zum Ende und damit zur Urteilsverkündung auf Grund eigenen Urlaubsbeginns anwesend war. „Inwiefern damit ein Ergebnis dieser Tagung bereits im Vorfeld feststand, oder aus Sicht der ESBG-Verantwortlichen unwichtig scheint, überlasse ich Ihrer Interpretation“, schloss Donath-Franke seine Ausführungen.


Quelle: www.hockeyweb.de
991 mal gelesen
 
1 | rene72 | 16.12.2006 @ 22:41
Die Verbandsgerichtsbarkeit war schon immer ein Kaspertheater! wer hat hier was anderes erwartet?
2 | Joshi | 17.12.2006 @ 01:05
Richtige Entscheidung vom Sportgericht.
3 | SEFI | 17.12.2006 @ 01:06
Weil?
4 | Matze82 | 17.12.2006 @ 07:35
diese entscheidung ist ein skandal und öffnet manipulationsversuchen tür und Tor.
5 | Joshi | 17.12.2006 @ 07:56
Ich hätte richtig lesen sollen ;) .. falsche Entscheidung
6 | twdd | 17.12.2006 @ 14:28
...also, wenn man in eigener Halle zurück liegt, sollte eine Scheibe zu Bruch gehen und - unglücklicher weise - ist kein Ersatz vorrätig! Besonders dann in den Play Offs sehr interessant!
7 | Picard | 18.12.2006 @ 16:30
Da gibt es nur eins zu sagen: ...Denn Sie wissen nicht was Sie tun...
8 | böhser dynamo | 19.12.2006 @ 12:11
überlegt mal es wär beim etc geschehen. das urteil vermutlich sieg für wolfsburg und geldstrafe no dazu.
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