Die Lausitzer Füchse müssen bis zum 29. August auf Robert Bartlick verzichten. Das DEB-Schiedsgericht sperrte den Verteidiger wegen einer Matchstrafe aus dem Spiel gegen SonderjyskE. Robert Bartlick hatte in dieser Partie einen dänischen Spieler unglücklich gecheckt. Zusätzlich zu dieser Sperre erhielt der 25-Jährige auch eine Geldstrafe.
Die Lausitzer Füchse haben dieser Sperre zugestimmt. Sie ist damit rechtskräftig.
Zu den Pokalspielen gegen Hamburg (30.8) und Wolfsburg (31.8) kann Robert Bartlick wieder eingesetzt werden.
Na toll!!!! ich tät ja zu gern wissen wollen wie hoch die Geldstrafe ist!? also die sperre allein hätts glaub auch getan!
2 | Messias | 22.08.2008 @ 12:45
@1selbst Schuld, wenn man in einem Testspiel so ungestühm von hinten reingeht, völlig überzogen und unnötig was EDE da gemacht hat und dabei noch den Gegenspieler verletzt...
3 | Skolari | 22.08.2008 @ 13:22
ne Matchstrafe ist immer mit Geld verbunden, zwecks Verhandlungskosten... + Strafe ...
@2 zumal es ja nichtmal der einzige Check von hinten war...
...immer dieser Übermut ...*g*
4 | Fuechsefan-97 | 22.08.2008 @ 20:28
na ja! habt ja recht! :)
» Die News ist älter als 14 Tage. Die Kommentarfunktion wurde deshalb deaktiviert.
Die Lausitzer Füchse müssen bis zum 29. August auf Robert Bartlick verzichten. Das DEB-Schiedsgericht sperrte den Verteidiger wegen einer Matchstrafe aus dem Spiel gegen SonderjyskE. Robert Bartlick hatte in dieser Partie einen dänischen Spieler unglücklich gecheckt. Zusätzlich zu dieser Sperre erhielt der 25-Jährige auch eine Geldstrafe.
Die Lausitzer Füchse haben dieser Sperre zugestimmt. Sie ist damit rechtskräftig.
Zu den Pokalspielen gegen Hamburg (30.8) und Wolfsburg (31.8) kann Robert Bartlick wieder eingesetzt werden.
Pressemitteilung EHC "Lausitzer Füchse" Spielbetriebs GmbH