Damit der Sonderzug ein Erfolg wird, haben die durchführende Eisenbahngesellschaft und der Fanrat wichtige Hinweise zusammengestellt, die unbedingt zu beachten sind.
Es darf pro Fan nur ein Getränk von maximal einem Liter mitgebracht werden. Alles was darüber hinausgeht, muss am Bahnhof zurückgelassen werden.
Den Hinweisen des Sicherheitsdienstes und der Bahnverantwortlichen ist Folge zu leisten.
Das unberechtigte Ziehen der Notbremse ist ein gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr. Nach §315 des Strafgesetzbuches muss der Verursacher mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen. Bereits der Versuch steht unter Strafandrohung.
Rauchen im Zug wird mit 20 Euro Ordnungsgeld geahndet.
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